Schulungen und
Qualifizierungen
Qualifizierung bedeutet Prävention! Durch das Bewusstsein und die Sensibilisierung von Mitarbeitenden werden Risiken minimiert und die Sicherheit am Arbeitsplatz gefördert. Wir bieten sowohl inhouse Schulungen als auch die Möglichkeit fester Termine an, um individuell auf die Bedürfnisse Ihres Betriebs einzugehen und Ihre Mitarbeitenden optimal zu schulen. Durch das Bewusstsein und die Sensibilisierung von Mitarbeitenden werden Risiken minimiert und der Umgang trainiert.
Zulassungen:
BG Verkehr / BGHM / BG RCI /BG ETEM
Regionen:
Nordrhein-Westfalen / Rheinland-Pfalz / Hessen


Staplerschulung
Wer im Betrieb einen Gabelstapler fahren möchte, braucht mehr als nur technisches Geschick – er braucht den gesetzlich vorgeschriebenen Fahrausweis für Flurförderzeuge, um den Anforderungen der DGUV Vorschrift 68 gerecht zu werden. Diese Vorschrift verpflichtet Unternehmen, nur geschulte und beauftragte Personen mit dem Führen von Flurförderzeugen zu betrauen. Die Schulung vermittelt nicht nur das nötige Wissen über Technik, Sicherheit und rechtliche Grundlagen, sondern schützt auch vor Unfällen und rechtlichen Konsequenzen. Sie richtet sich an alle ab 18 Jahren mit körperlicher Eignung – Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Brandschutz- und Evakuiierungshelfer
Mindestens 5 % der Beschäftigten im Unternehmen müssen als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei der Brandschutzhelferausbildung werden theoretische Grundlagen vermittelt und es findet eine praktische Löschübung am Brandsimulator statt bei der die Löschtaktiken geübt werden können.

Ladungssicherung
In der Schulung lernen die Teilnehmenden, wie physikalische Kräfte beim Transport wirken, welche Sicherungsmethoden es gibt und wie Zurrmittel, Antirutschmatten und andere Hilfsmittel korrekt eingesetzt werden. Ziel ist es, nicht nur Bußgelder und Haftungsrisiken zu vermeiden, sondern auch die Sicherheit im Betriebsalltag nachhaltig zu erhöhen.
Unsere Beauftragungen für Ihren Arbeitsschutz:

Brandschutzbeauftragter
Unternehmen in Deutschland sind zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten verpflichtet, wenn dies durch die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL), die Landesbauordnungen (LBO) vorgeschrieben ist. Dies gilt insbesondere bei erhöhter Brandgefährdung, bei Sonderbauten oder wenn die Geschossfläche mehr als 5.000 m² beträgt. Auch bei mehr als 250 Beschäftigten wird die Bestellung empfohlen. (DGUV Information 205-003)

Laserbeauftragter
Ein Laserschutzbeauftragter muss in Deutschland gemäß § 5 Absatz 2 der Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) schriftlich bestellt werden, wenn Laseranlagen der Klassen 3R, 3B oder 4 betrieben werden. Die Verantwortung für den sicheren Betrieb verbleibt jedoch beim Arbeitgeber.

Gefahrgutbeauftragter
Ein Unternehmen ist verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, wenn es an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist – etwa durch Verpacken, Verladen oder Transport. Laut § 1 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) gilt diese Regelung für alle Unternehmen, deren Tätigkeit die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Schiene, Binnenwasserstraße oder See umfasst. Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich aus § 3 GbV. Ausnahmen bestehen, wenn nur geringe Mengen transportiert werden, etwa unter 50 Tonnen jährlich oder ausschließlich freigestellte bzw. begrenzte Mengen gemäß ADR. Die Bestellung muss schriftlich erfolgen und kann intern oder extern erfolgen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere §§ 1–3 GbV sowie ADR 1.1.3.6 und 1.8.3

Gefahrstoffbeauftragter
Ein Gefahrstoffbeauftragter übernimmt im Unternehmen die fachkundige Umsetzung der Pflichten aus der Gefahrstoffverordnung. Sobald mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist der Arbeitgeber nach § 6 GefStoffV verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese darf nur von einer fachkundigen Person vorgenommen werden. Die Fachkunde ist in § 2 Abs. 16 GefStoffV sowie in der TRGS 400 geregelt und setzt eine geeignete Ausbildung, praktische Erfahrung und aktuelle Kenntnisse voraus. Die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten durch den Arbeitgeber ist ein wirksames Mittel, um diese gesetzlich geforderte Fachkunde im Betrieb sicherzustellen und die Pflichten zur Beurteilung, Unterweisung und Überwachung rechtskonform zu erfüllen.